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Hamburger
Engagement-Karte
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Die hast du dir verdient!
Hamburgerinnen und Hamburger warten nicht, dass sich Dinge verändern – sie ändern die Dinge!
Viele Menschen in Hamburg engagieren sich freiwillig und tragen so dazu bei, das Miteinander und die Lebensqualität in unserer Stadt zu verbessern.
Mit der Engagement-Karte möchte sich die Stadt Hamburg bei ihnen bedanken und ihre Wertschätzung für den Einsatz der Engagierten aussprechen. Menschen, die sich in besonderem Maße für das Gemeinwohl in Hamburg engagieren, können mit der Karte Angebote von teilnehmenden öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Einrichtungen vergünstigt nutzen.
Die Einführung der Hamburger Engagement-Karte basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen der Hamburger Sozialbehörde, den Bezirksämtern und dem AKTIVOLI Landesnetzwerk e.V. als Vertretung der engagierten Zivilgesellschaft sowie der doin‘ good gGmbH als umsetzender Dienstleisterin.
Viele Institutionen und Unternehmen unterstützen die Engagement-Karte bereits. Weitere Bonusangebote werden folgen.
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Wir drücken dir die Daumen!
Häufig gestellte Fragen
Die Hamburger Engagement-Karte beruht auf Initiative der Hamburgischen Bürgerschaft und des Senats. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung an alle Menschen, die sich in besonderem Maße in oder aus Hamburg heraus freiwillig engagieren und damit einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Mit der Engagement-
Karte will die Stadt Hamburg den vielen freiwillig aktiven Menschen diese Anerkennung entgegenbringen und die Attraktivität des freiwilligen Engagements in Hamburg steigern.
Die Engagement-Karte ist personengebunden und grundsätzlich im Bundesland Hamburg gültig. Ergänzend ist eine App geplant, sodass die Engagement-Karte zukünftig auch digital
zur Verfügung steht. Die Anzahl der Engagement-Karten ist nicht limitiert, aber es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Karte zu erhalten (s.u.). Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Engagement-Karte.
Die Hamburger Engagement-Karte wird von Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer am 26. Mai 2024 auf der 25. AKTIVOLI-FreiwilligenBörse offiziell eingeführt.
Die Engagement-Karte kann ab sofort unter folgendem Link beantragt werden: https://doin-good.de/engagementkarte-beantragen/. Die Karte wurde am 26.05.2024 feierlich von der Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer eingeführt.
Das freiwillige Engagement muss mindestens seit einem Jahr geleistet werden und es besteht die Absicht es fortzusetzen.
Das freiwillige Engagement wird mindestens zwei Stunden pro Woche beziehungsweise 100 Stunden pro Jahr erbracht. Dabei kann Engagement in unterschiedlichen Aufgabengebieten
oder bei unterschiedlichen Organisationen zusammengefasst werden. Der / die Engagierte wohnt in Hamburg und/oder das Engagement wird in Hamburg ausgeübt. In anderen Bundesländern ausgeübtes Engagement kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.
Das Engagement muss ausgeübt werden bei
- Vereinen oder Institutionen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist oder
- Mitgliedsorganisationen in einem Wohlfahrtsverband oder
- Körperschaften oder Stiftungen des Öffentlichen Rechts und deren Einrichtungen oder
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen
Das Mindestalter der / des Engagierten beträgt 16 Jahre, in Ausnahmefällen gelten schon 15 Jahre – analog zur Jugendleiter/in-Card (Juleica) (siehe unten).
Das Engagement wird freiwillig ausgeübt, ist gemeinwohlorientiert und erfolgt ohne Bezahlung. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung, die die Steuerfreibeträge des § 3,
Nummern 26 (derzeit 3.000 € jährlich) und 26a (840 € jährlich) des Einkommensteuergesetzes nicht überschreitet, steht dem Erhalt der Engagement-Karte nicht entgegen. Die Vergünstigungen im Rahmen der Engagement-Karte sind bei Überschreiten der vorgenannten Freibeträge grundsätzlich steuerpflichtig. In Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde wird ein Merkblatt mit steuerlichen Hinweisen erarbeitet, das zusammen mit der Engagement-Karte ausgehändigt wird.
Organisationen, deren Engagierte die Hamburger Engagement-Karte beantragen möchten, haben die Verantwortung, das entsprechende Engagement zu bestätigen. Dies erfolgt durch einen einfachen digitalen Prozess, bei dem die Organisationen einen Link von den Engagierten erhalten, um deren Daten zu prüfen und zu bestätigen.
Sollte eine Organisation den Wunsch haben, für ihre Engagierten selbst eine Engagement-Karte zu beantragen, bitten wir darum, mit uns Kontakt aufzunehmen, um das genaue Verfahren zu besprechen.
Auch Inhaber:innen der Jugendleiter/in-Card (Juleica) können bei Vorliegen der Voraussetzungen die Engagement-Karte erhalten. Im Verlauf der Einführung der Engagement-Karte
wird geprüft, ob beide Karten zusammengeführt werden können.
Teilnehmende an Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ und BFD) haben nicht grundsätzlich Anspruch auf eine Engagement-Karte.
Begründung: Nach den Kriterien der Engagement-Karte muss das Engagement zunächst mindestens ein Jahr geleistet werden. Diese Zeiten können nach Ende des Dienstes bei der
Engagement-Karte berücksichtigt werden. Teilnehmende an einem Freiwilligendienst haben zudem bereits die Möglichkeit, Vergünstigungen, häufig analog zu z.B. Studierenden, zu nutzen. Sie erhalten mit Beginn des Freiwilligendienstes einen Ausweis, mit dem sie die Teilnahme am Freiwilligendienst nachweisen können und damit Anspruch auf Vergünstigungen haben, die bspw. auf der Plattform https://freiwillig-ja.de/benefits/fuer-freiwillige publiziert sind.
Perspektivisch wird angestrebt, dass Bonusangebote für Inhaber:innen von Engagement-Karten auch für Inhaber:innen von Freiwilligendienst-Ausweisen gelten. Sofern bereits vor dem Eintritt in einen Freiwilligendienst ein freiwilliges Engagement ausgeübt wurde, erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob während des Freiwilligendienstes Anspruch auf eine Engagement-Karte besteht. Sollte bei Eintritt in den Freiwilligendienst bereits eine Engagement-Karte vorhanden sein, behält diese bis zum Ablauf der Karte ihre Gültigkeit.
Personen, die sich als Schöffe:in engagieren, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Engagement-Karte.
Begründung: Bei diesem Ehrenamt handelt es sich um eine staatsbürgerliche Pflicht. Eine Berufung kann nur aus triftigen Gründen abgelehnt werden. Somit handelt es sich nicht um ein freiwilliges Engagement im Sinne der Engagement-Karte.
Mit der Engagement-Karte wird eine Auswahl an attraktiven Vergünstigungen verknüpft sein. Diese werden in Kürze auf dieser Webseite zu finden sein und regelmäßig aktualisiert werden.
Die Geltungsdauer der Engagement-Karte beträgt zwei Jahre. Für eine Verlängerung kann die Engagement-Karte neu beantragt werden. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich 20 Jahre lang durchgehend bis zum Tag der Antragsstellung engagiert haben, stehen Ihnen die Vorteile, die jeweils mit der Engagement-Karte verbunden sind, unbefristet zur Verfügung.
Organisationen, deren Engagierte die Hamburger Engagement-Karte beantragen möchten, haben die Verantwortung, das entsprechende Engagement zu bestätigen. Dies erfolgt durch einen einfachen digitalen Prozess, bei dem die Organisationen einen Link von den Engagierten erhalten, um deren Daten zu prüfen und zu bestätigen.
Sollte eine Organisation den Wunsch haben, selber für ihre Engagierten eine Engagement-Karte zu beantragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der doin‘ good gGmbh Kontakt auf, um das genaue Verfahren zu besprechen.
Die Sozialbehörde hat die doin´ good gGmbH mit der Umsetzung beauftragt.
Sie erreichen die doin´ good gGmbH auf verschiedenen Kanälen:
Telefon: 040/35734073
E-Mail: engagement@doin-good.com
Instagram: @doingoodoffical
Zuständig in der Hamburger Sozialbehörde ist das Referat zur Förderung des freiwilligen
Engagements. Zu erreichen per E-Mail unter engagement@soziales.hamburg.de