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Hamburger
Engagement-Karte
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Die hast du dir verdient!
Hamburgerinnen und Hamburger warten nicht, dass sich Dinge verändern – sie ändern die Dinge!
Viele Menschen in Hamburg engagieren sich freiwillig und tragen so dazu bei, das Miteinander und die Lebensqualität in unserer Stadt zu verbessern.
Mit der Engagement-Karte möchte sich die Stadt Hamburg bei ihnen bedanken und ihre Wertschätzung für den Einsatz der Engagierten aussprechen. Menschen, die sich in besonderem Maße für das Gemeinwohl in Hamburg engagieren, können mit der Karte Angebote von teilnehmenden öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Einrichtungen vergünstigt nutzen.
Die Einführung der Hamburger Engagement-Karte basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen der Hamburger Sozialbehörde, den Bezirksämtern und dem AKTIVOLI Landesnetzwerk e.V. als Vertretung der engagierten Zivilgesellschaft sowie der doin‘ good gGmbH als umsetzender Dienstleisterin.
Viele Institutionen und Unternehmen unterstützen die Engagement-Karte bereits. Weitere Bonusangebote werden folgen.
Die App zur Hamburger Engagement-Karte
Die Hamburger Engagementkarte gibt es jetzt auch als App!
Mit der App könnt ihr die Angebote und Rabatte von Unternehmen noch einfacher nutzen. So habt ihr eure Vergünstigungen immer griffbereit und könnt sie schnell und unkompliziert einlösen, da ihr auch eure Karte immer digital dabei habt.
Die App steht euch kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store zum Download bereit. Testet sie jetzt und profitiert von den Vorteilen eures Engagements!
Aktuelle Bonuspartner
Häufig gestellte Fragen
Die Hamburger Engagement-Karte beruht auf Initiative der Hamburgischen Bürgerschaft und des Senats. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung an alle Menschen, die sich in besonderem Maße in oder aus Hamburg heraus freiwillig engagieren und damit einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Mit der Engagement-
Karte will die Stadt Hamburg den vielen freiwillig aktiven Menschen diese Anerkennung entgegenbringen und die Attraktivität des freiwilligen Engagements in Hamburg steigern.
Die Engagement-Karte ist personengebunden und grundsätzlich im Bundesland Hamburg gültig. Sie ist analog im Scheckkartenformat und ab Januar 2025 zusätzlich auch digital mittels einer App erhältlich.
Die Anzahl der Engagement-Karten ist nicht limitiert, aber es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Karte zu erhalten (s.u.). Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Engagement-Karte.
Die Karte kann von Personen ab 16 Jahren beantragt werden. In Ausnahmefällen ist eine Beantragung bereits ab 15 Jahren möglich. Organisationen können auch Sammelanträge für ihre Mitglieder stellen.
- Mindestens 1 Jahr freiwilliges Engagement mit der Absicht, dieses
fortzusetzen - Mindestaufwand: 2 Stunden pro Woche oder 100 Stunden pro Jahr
- Wohnort in Hamburg und/oder Engagement in Hamburg
- Engagement muss freiwillig, gemeinwohlorientiert und unbezahlt sein (Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Steuerfreibeträge sind erlaubt)
- Engagement bei anerkannten gemeinnützigen Organisationen, Wohlfahrtsverbänden, Körperschaften oder Stiftungen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften oder vergleichbaren Organisationen (Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die doin‘ good gGmbH).
Die Engagement-Karte hat das Format einer Scheckkarte, ist personengebunden und grundsätzlich im Bundesland Hamburg gültig. Über die App „Ehrenamtskarte“ kann die Karte auch in digitaler Form mitgeführt werden. Jede Karte ist mit einer eigenen Karten-Nummer versehen.
Die Karte kann über die App „Ehrenamtskarte“ beantragt werden. Alternativ kann der Antrag online auf der Webseite der doin‘ good gGmbH gestellt werden.
Mit der Engagement-Karte haben Engagierte Zugang zu attraktiven Vergünstigungen. Die Bonusangebote werden auf der Webseite zur Hamburger Engagement-Karte sowie in der App „Ehrenamtskarte“ veröffentlicht.
Die Engagement-Karte ist zwei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist durch Neuantragstellung möglich. Nach mindestens 20 Jahren durchgehendem freiwilligen Engagement kann eine unbefristet gültige Karte beantragt werden. Die Person muss sich zur Zeit der Antragstellung noch engagieren.
Im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Engagement-Karte ist die Sozialbehörde berechtigt, diese vor Ablauf einzuziehen.
Ja, Engagement-Zeiten in verschiedenen Organisationen können zusammengefasst werden.
Organisationen, deren Engagierte die Hamburger Engagement-Karte beantragen möchten, haben die Verantwortung, das entsprechende Engagement zu bestätigen. Dies erfolgt durch einen einfachen digitalen Prozess, bei dem die Organisationen einen Link von den Engagierten erhalten, um deren Daten zu prüfen und zu bestätigen.
Organisationen können für mehrere ihrer Engagierten einen Sammelantrag stellen. Hierzu muss die Organisation vorab das Einverständnis der betroffenen Engagierten einholen, ihre für die Antragsbearbeitung relevanten Daten weiterzugeben. Sollte eine Organisation den Wunsch haben, für ihre Engagierten Engagement-Karten gesammelt zu beantragen, nimmt diese bitte Kontakt zur doin‘ good gGmbh (siehe unten) auf, um das genaue Verfahren zu besprechen.
Teilnehmende an Freiwilligendiensten haben nicht grundsätzlich Anspruch auf die Engagement-Karte. Die Berücksichtigung der Freiwilligendienste wäre eine Abweichung von den bislang festgelegten Rahmenbedingungen für den Erhalt der
Engagement-Karte. Teilnehmende an einem Freiwilligendienst haben bereits die Möglichkeit Vergünstigungen, häufig analog zu z.B. Studierenden, zu nutzen. Sie erhalten mit Beginn des Freiwilligendienstes einen Ausweis, mit dem sie die Teilnahme am Freiwilligendienst nachweisen können und damit Anspruch auf Vergünstigungen haben, die bspw. auf der Plattform www.fuer-freiwillig.de publiziert sind. Die Plattform wird vom BMFSFJ gefördert. Es ist zudem zu beachten, dass es sich beim Freiwilligendienst um eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung handelt und Teilnehmende z.T. auch weniger als ein Jahr im Freiwilligendienst sind, weil sich Perspektiven und berufliche Möglichkeiten ändern. Es wird darauf hingewirkt, dass Bonusangebote für Inhaber von Engagement-Karten auch für Inhaber von Freiwilligendienst-Ausweisen gelten und diese dann auf der Plattform www.fuer-freiwillig.de publiziert werden. Ebenso sind Zeiten im Freiwilligendienst nach Ende des
Dienstes bei der Engagement-Karte zu berücksichtigen. Sofern bereits vor dem Eintritt in einen Freiwilligendienst ein freiwilliges Engagement ausgeübt wurde, erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob während des Freiwilligendienstes Anspruch auf
eine Engagement-Karte besteht. Sollte bei Eintritt in den Freiwilligendienst bereits eine Engagement-Karte vorhanden sein, behält diese bis zum Ablauf der Karte ihre Gültigkeit.
Von der Stadt Hamburg eingesetzte Pflegeeltern haben grundsätzlich Anspruch auf die Engagement-Karte, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Pflegeeltern erhalten für ihre Tätigkeit eine finanzielle Leistung, diese soll jedoch in erster Linie
die Kosten decken, die mit der Aufgabe einhergehen. Mit der Engagement-Karte wird die gemeinwohlorientierte Leistung von Pflegeeltern gewürdigt. Die Bestätigung über das Engagement muss über die zuständigen Jugendämter eingeholt werden (Zuständig ist der Pflegekinderdienst, dieser ist aber Teil des Jugendamtes).
Personen, die sich als Schöffe:in engagieren, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Engagement-Karte. Bei diesem Ehrenamt handelt es sich um eine staatsbürgerliche Pflicht. Eine Berufung kann nur aus triftigen Gründen abgelehnt werden. Somit handelt es sich nicht um ein freiwilliges Engagement im Sinne der Engagement-Karte.
Pflegende Angehörige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Engagement-Karte. Nach dem BGB § 1601 und 1608 sind Verwandte in gerader Linie, also Ehegatten, Eltern und Kinder verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Dies schließt auch die Betreuung und Pflege ein. Es handelt sich hier um eine familiäre Verpflichtung. Sollte die Pflege/Betreuung durch Geschwister erfolgen (keine gerade Verwandtschaftslinie) und diese in einem gemeinsamen Haushalt leben, handelt es sich auch hier um eine familiäre Verpflichtung. Verwandte aus nicht gerader Linie (z.B. Tante und Onkel) können nicht zu Unterhalt und Pflege verpflichtet werden. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob dies als Engagement im Sinne der Engagement-Karte ausgelegt werden kann. In allen Fällen ist zu beachten, ob der pflegende Verwandte das Pflegegeld der Pflegeversicherung von dem Pflegenden als pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Dann handelt es sich nicht um ein Engagement im Sinne der Engagement-Karte. Anders kann es sein, wenn fremde Personen gepflegt oder betreut werden.
Voraussetzung für das Engagement ist, dass die pflegende Person kein Pflegegeld oder eine pauschale Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung realer Ausgaben hinausgeht, erhält. Die Bestätigung muss über die zuständigen Amtsgerichte eingeholt werden. Diese bestätigen, dass die antragstellende Person seit mindestens einem Jahr auf freiwilliger Basis rechtliche Betreuerin bzw. rechtlicher Betreuer ist. Sie können und müssen jedoch nicht den Stundenumfang bestätigen. In diesem Fall gilt das Vertrauensprinzip.
Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft und der Bezirksversammlungen sind vom Erhalt der Engagement-Karte ausgeschlossen. Andere parteipolitisch Engagierte werden einer Einzelfallprüfung unterzogen. Sofern Engagierte für oder
in einer Partei für ihre Tätigkeit ein Entgelt, Sitzungsgelder oder pauschale Aufwandsentschädigungen erhalten, ist der Erhalt einer Engagement-Karte ausgeschlossen.
Ja, Menschen, die sich freiwillig, gemeinwohlorientiert und unentgeltlich für Patient:innen in Krankenhäusern oder Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen engagieren, können dieses Engagement bei der Beantragung einer Engagement-
Karte geltend machen.
Ja. Menschen, die seit mindestens zwei Jahren regelmäßig Blut spenden, können eine Engagement-Karte beantragen. Frauen müssen über die letzten zwei Jahre 4 Blutspenden und Männer 6 Blutspenden nachweisen können. Der Antrag erfolgt online auf der Webseite der doin‘ good gGmbH. Ein Antrag über die App ist nicht möglich. Plasmaspenden werden nicht berücksichtigt. Der Blutspendedienst muss in
Hamburg ansässig sein bzw. die Blutspende in Hamburg erfolgen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt der Engagement-Karte.
Die Vergünstigungen im Rahmen der Engagement-Karte sind bei Überschreiten der Steuerfreibeträge (§3 Einkommensteuergesetz) grundsätzlich steuerpflichtig. Näheres dazu kann im Merkblatt zur Engagement-Karte (siehe Downloads) nachgelesen werden.
Die Steuerung und Weiterentwicklung der Engagement-Karte erfolgt durch die Hamburger Sozialbehörde. Die Bezirksämter und das AKTIVOLI Landesnetzwerk e.V. sind an der Ausrichtung und Weiterentwicklung beteiligt. Die doin‘ good
gGmbH ist mit der Antragsbearbeitung, Kartenausstellung, Bonuspartnerakquise und -pflege sowie als Service- und Supportstelle beauftragt.
Hinsichtlich Ihres Antrages, der Kartenausstellung und der Bonusangebote kontaktieren Sie bitte die doin‘ good gGmbH:
Telefon: 040/35734073
E-Mail: engagement@doin-good.com
Instagram: @doingoodoffical
Zuständig in der Hamburger Sozialbehörde ist das Referat zur Förderung des freiwilligen Engagements. Zu erreichen per E-Mail unter engagement@soziales.hamburg.de




