Die Engagement-Karte ist zwei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist durch Neuantragstellung möglich. Nach mindestens 20 Jahren durchgehendem freiwilligen Engagement kann eine unbefristet gültige Karte beantragt werden. Die Person muss sich zur Zeit der Antragstellung noch engagieren.
Im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Engagement-Karte ist die Sozialbehörde berechtigt, diese vor Ablauf einzuziehen.




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