Personen, die sich als Schöffe:in engagieren, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Engagement-Karte.
Begründung: Bei diesem Ehrenamt handelt es sich um eine staatsbürgerliche Pflicht. Eine Berufung kann nur aus triftigen Gründen abgelehnt werden. Somit handelt es sich nicht um ein freiwilliges Engagement im Sinne der Engagement-Karte.
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