Teilnehmende an Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ und BFD) haben nicht grundsätzlich Anspruch auf eine Engagement-Karte.
Begründung: Nach den Kriterien der Engagement-Karte muss das Engagement zunächst mindestens ein Jahr geleistet werden. Diese Zeiten können nach Ende des Dienstes bei der
Engagement-Karte berücksichtigt werden. Teilnehmende an einem Freiwilligendienst haben zudem bereits die Möglichkeit, Vergünstigungen, häufig analog zu z.B. Studierenden, zu nutzen. Sie erhalten mit Beginn des Freiwilligendienstes einen Ausweis, mit dem sie die Teilnahme am Freiwilligendienst nachweisen können und damit Anspruch auf Vergünstigungen haben, die bspw. auf der Plattform https://freiwillig-ja.de/benefits/fuer-freiwillige publiziert sind.
Perspektivisch wird angestrebt, dass Bonusangebote für Inhaber:innen von Engagement-Karten auch für Inhaber:innen von Freiwilligendienst-Ausweisen gelten. Sofern bereits vor dem Eintritt in einen Freiwilligendienst ein freiwilliges Engagement ausgeübt wurde, erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob während des Freiwilligendienstes Anspruch auf eine Engagement-Karte besteht. Sollte bei Eintritt in den Freiwilligendienst bereits eine Engagement-Karte vorhanden sein, behält diese bis zum Ablauf der Karte ihre Gültigkeit.
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